Alte Lizenzvereinbarungen - NICHT MEHR GÜLTIG!

Stand 22.05.2013:

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen/Lizenzvertrag

Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristische Person) und Timo Elsässer, www.gws-rechner.de (im Weiteren als „Lizenzgeber“ bezeichnet) für den GWS-Rechner 2nd Edition und dessen Komponenten (diese werden im Verlauf als „Software“ bezeichnet). Indem Sie die Software installieren, erklären Sie sich mit allen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags einverstanden.

Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu verwenden. Die Software wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Dazu findet unter anderem der § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 69 u UrhG und §§ 7, 69 b UrhG Anwendung.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die Software und deren Komponenten sowie die Dokumentation/Bedienungsanleitung, die Programmbeschreibung, das Erscheinungsbild, Programmdateien, Programmnamen, Struktur und Organisation der Programmdateien, Logos und andere Darstellungsformen. Der Lizenzgeber macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.

§ 2. Lizenzgewährung

Der Lizenzgeber gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als Lizenz bezeichnet), eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren und zu benutzen. Die Software ist „in Benutzung“, wenn diese in dem Zwischenspeicher (Arbeitspeicher/RAM) geladen oder in den Permanentspeicher (zum Beispiel einer Festplatte, CD-Rom, USB-Speichermedien oder einer anderen Speichermöglichkeit) auf dem Computer gespeichert ist.

Als Lizenznehmer dürfen Sie die Software in körperlicher Form (d.h. auf einem Datenträger abgespeichert), von einem Computer auf einen weiteren Computer übertragen, vorausgesetzt, dass Sie zu jedem Zeitpunkt immer nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Auf welchem Computer die Nutzung erfolgt, ist dem Lizenznehmer freigestellt. Eine Nutzung der Sofware ist jedoch nicht auf Netzlaufwerken oder in virtualisierten Systemumgebungen erlaubt, wenn somit mehrere Personen die Software nutzen könnten.

Der Lizenznehmer erhält das hier aufgeführte Nutzungsrecht, weitere Rechte sind ausgeschlossen.

§ 3. Beschreibung weiterer Rechte und Einschränkungen

Dem Lizenznehmer ist untersagt,

§ 4. Inhaberschaft an Rechten

Jegliche Eigentumsrechte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Urheberrecht, an der und in Bezug auf die Software und jeder Kopie davon liegen beim Lizenzgeber. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben dem Lizenzgeber vorbehalten. Sie erhalten mit dem Erwerb einer Lizenz des Produktes nur das Recht zur Nutzung der Software gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

§ 5. Vervielfältigung

Die Software und das zugehörige schriftliche Material sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind berechtigt, die für Sicherungs- und Archivierungszwecke notwendigen Kopien der Software anzufertigen. Sie sind dabei verpflichtet, auf der Sicherheitskopie den Urheberschutzvermerk von dem Lizenzgeber anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammen gemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen. Unter der Voraussetzung, dass Sie nur die Shareware Version der Software ohne Lizenzschlüssel weitergeben, dürfen Sie die Installationsdateien beliebig oft vervielfältigen. Sie müssen jedoch stets exakte Kopien weitergeben und dürfen diese auch nicht modifizieren. Für dieses Vervielfältigen dürfen Sie keine Gebühren oder Ähnliches verlangen. Sie dürfen das Produkt auch nicht im Zusammenhang mit anderen Produkten vertreiben und/oder vermarkten (kommerziell oder auch nicht-kommerziell), ohne vorher die schriftliche Einverständniserklärung von dem Lizenzgeber eingeholt zu haben.

§ 6. Vertragsdauer

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt, z.B. bei Zahlungsverzug oder bei Nichteinhaltung der Nutzungbedingungen. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Software, alle Kopien der Software, sowie das schriftliche Material zu vernichten.

§ 7. Schadenersatz bei Vertragsverletzung

Der Lizenzgeber macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden auf Grund von Urheberrechtsverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.

§ 8. Änderungen und Aktualisierungen

Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die die Software nicht bei Lizenzgeber registriert haben. Jeder ergänzende Softwarecode, der Ihnen als Aktualisierung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der Software betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.

§ 9. Gewährleistung und Haftung

§ 10. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug (Skonto nur nach schriftlicher Vereinbarung) auf das in der Bestätigungsmail angebene Konto. Nach Eingang der Zahlung wird der benötigte Lizenzschlüssel per E-Mail versendet.

§ 11. Zuständigkeit

Ist der Lizenznehmer Vollkaufmann, so wird auf diesem Vertrag das Recht in der Bundesrepublik Deutschland angewendet. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bad Kreuznach.


GWS-Rechner 2nd Edition
Copyright © ab 2013

Timo Elsässer, www.gws-rechner.de
Heinrich-Kreuz-Str. 31c
55545 Bad Kreuznach - Planig
https://www.gws-rechner.de
info@gws-rechner.de
Alle Rechte vorbehalten


Stand 15.11.2014:

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen/Lizenzvertrag

Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristische Person) und Timo Elsässer, www.gws-rechner.de (im Weiteren als „Lizenzgeber“ bezeichnet) für den GWS-Rechner 2nd Edition und dessen Komponenten (diese werden im Verlauf als „Software“ bezeichnet). Indem Sie die Software installieren, erklären Sie sich mit allen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags einverstanden.

Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu verwenden. Die Software wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Dazu findet unter anderem der § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 69 u UrhG und §§ 7, 69 b UrhG Anwendung.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die Software und deren Komponenten sowie die Dokumentation/Bedienungsanleitung, die Programmbeschreibung, das Erscheinungsbild, Programmdateien, Programmnamen, Struktur und Organisation der Programmdateien, Logos und andere Darstellungsformen. Der Lizenzgeber macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.

§ 2. Lizenzgewährung

Der Lizenzgeber gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als Lizenz bezeichnet), eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren und zu benutzen. Die Software ist „in Benutzung“, wenn diese in dem Zwischenspeicher (Arbeitspeicher/RAM) geladen oder in den Permanentspeicher (zum Beispiel einer Festplatte, CD-Rom, USB-Speichermedien oder einer anderen Speichermöglichkeit) auf dem Computer gespeichert ist.

Als Lizenznehmer dürfen Sie die Software in körperlicher Form (d.h. auf einem Datenträger abgespeichert), von einem Computer auf einen weiteren Computer übertragen, vorausgesetzt, dass Sie zu jedem Zeitpunkt immer nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Auf welchem Computer die Nutzung erfolgt, ist dem Lizenznehmer freigestellt. Eine Nutzung der Software ist jedoch nicht auf Netzlaufwerken oder in virtualisierten Systemumgebungen erlaubt, wenn somit mehrere Personen die Software nutzen könnten.

Der Lizenznehmer erhält das hier aufgeführte Nutzungsrecht, weitere Rechte sind ausgeschlossen.

Ein Recht des Lizenznehmers auf Lieferung einer Ersatzlizenz, bei z.B. Computerwechsel, kann dem Lizenznehmer eingeräumt werden, ist aber nur mit der original Bestellbestätigung möglich und solange das Unternehmen besteht.

§ 3. Beschreibung weiterer Rechte und Einschränkungen

Dem Lizenznehmer ist untersagt,

§ 4. Inhaberschaft an Rechten

Jegliche Eigentumsrechte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Urheberrecht, an der und in Bezug auf die Software und jeder Kopie davon liegen beim Lizenzgeber. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben dem Lizenzgeber vorbehalten. Sie erhalten mit dem Erwerb einer Lizenz des Produktes nur das Recht zur Nutzung der Software gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

§ 5. Vervielfältigung

Die Software und das zugehörige schriftliche Material sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind berechtigt, die für Sicherungs- und Archivierungszwecke notwendigen Kopien der Software anzufertigen. Sie sind dabei verpflichtet, auf der Sicherheitskopie den Urheberschutzvermerk von dem Lizenzgeber anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammen gemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen. Unter der Voraussetzung, dass Sie nur die Shareware Version der Software ohne Lizenzschlüssel weitergeben, dürfen Sie die Installationsdateien beliebig oft vervielfältigen. Sie müssen jedoch stets exakte Kopien weitergeben und dürfen diese auch nicht modifizieren. Für dieses Vervielfältigen dürfen Sie keine Gebühren oder Ähnliches verlangen. Sie dürfen das Produkt auch nicht im Zusammenhang mit anderen Produkten vertreiben und/oder vermarkten (kommerziell oder auch nicht-kommerziell), ohne vorher die schriftliche Einverständniserklärung von dem Lizenzgeber eingeholt zu haben.

§ 6. Vertragsdauer

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt, z.B. bei Zahlungsverzug oder bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Software, alle Kopien der Software, sowie das schriftliche Material zu vernichten.

§ 7. Schadenersatz bei Vertragsverletzung

Der Lizenzgeber macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden auf Grund von Urheberrechtsverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.

§ 8. Änderungen und Aktualisierungen

Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Ein Anrecht durch den Lizenznehmer auf Fehlerbehebung, Neuerungen oder Support ist ausgeschlossen und obliegt alleine dem Lizenzgeben diese durchzuführen. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die die Software nicht bei Lizenzgeber registriert haben. Jeder ergänzende Softwarecode, der Ihnen als Aktualisierung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der Software betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.

§ 9. Gewährleistung und Haftung

§ 10. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug (Skonto nur nach schriftlicher Vereinbarung) auf das in der Bestätigungsmail angegebene Konto. Nach Eingang der Zahlung wird der benötigte Lizenzschlüssel per E-Mail versendet.

§ 11. Zuständigkeit

Ist der Lizenznehmer Vollkaufmann, so wird auf diesem Vertrag das Recht in der Bundesrepublik Deutschland angewendet. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bad Kreuznach.


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